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   LAG Hessen, 09.08.2007 - 9 TaBV 23/07   

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https://dejure.org/2007,10651
LAG Hessen, 09.08.2007 - 9 TaBV 23/07 (https://dejure.org/2007,10651)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.08.2007 - 9 TaBV 23/07 (https://dejure.org/2007,10651)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. August 2007 - 9 TaBV 23/07 (https://dejure.org/2007,10651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 2 TVG, § 1 BetrVG, § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b BetrVG, Art 9 Abs 3 GG, § 19 BetrVG
    Zur Zulässigkeit eines Strukturtarifvertrags in einem Unternehmen mit mehreren vertretenen und tarifzuständigen Gewerkschaften - Tarifkonkurrenz - Spezialitätsprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Legitimation einer jeden im Unternehmen vertretenen und tarifzuständigen Gewerkschaft zum Abschluss eines Strukturtarifvertrages nach § 3 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Erfordernis der Bildung einer "Zwangstarifgemeinschaft" i.F.d. Vorhandenseins mehrerer im ...

  • Judicialis

    BetrVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Wahlanfechtung bei wirksamem Strukturtarifvertrag mit nur einer tarifzuständigen Gewerkschaft - Auflösung der Tarifkonkurrenz durch Spezialitätsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 10/04

    Betriebsrat - Entsendung - verkleinerter Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 09.08.2007 - 9 TaBV 23/07
    Letztendlich sah es auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25. Mai 2005 (- 7 ABR 10/04 - EzA § 47 BetrVG 2001 Nr. 3) für unproblematisch an, dass der dort zu beurteilende Tarifvertrag nicht von allen, sondern nur von der im Unternehmen mehrheitlich vertretenen Gewerkschaft abgeschlossen worden ist.
  • LAG Hessen, 08.11.2007 - 9 TaBV 93/07

    Tarifkonkurrenz - Zuordnungstarifvertrag

    Das von Mitgliedern des Beteiligten zu 15) eingeleitete Wahlanfechtungsverfahren hatte weder vor dem Arbeitsgericht Darmstadt noch in der Beschwerdeinstanz bei der erkennenden Kammer Erfolg (Hess. LAG Beschluss vom 9. Aug. 2007 - 9 TaBV 23/07 - Juris, Rechtsbeschwerde anhängig unter dem Az. 7 ABR 70/07).

    Eine "Zwangstarifgemeinschaft" (DKK-Trümmner, a.a.O. Rz. 157 a) lässt sich mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht vereinbaren, da die Tarifvertragsfreiheit auch die Willensfreiheit der Gewerkschaften einschließt, sich in einer Tarifgemeinschaft zusammenzuschließen (ebenso Hess. LAG Beschluss vom 9. Aug. 2007 - 9 TaBV 23/07 - Juris, Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 70/07; Plander, Festschrift zum 25-jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein 2006, S. 969, 977).

    Es bestehen zudem keine durchschlagenden Bedenken dagegen, dass es Tarifverträge mit unterschiedlichen Regelungsinhalten geben kann, deren Geltungswirkung sich aus den Regelungen über Tarifkonkurrenzen ergibt (ebenso Hess. LAG Urteil vom 13. Sept. 2007 - 9/5 Sa 411/07 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 9. Aug. 2007 - 9 TaBV 23/07 - Juris, Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 70/07; DKK-Trümmner, a.a.O. Rz. 157; dazu auch Teusch NZA 2007, 129).

  • LAG Hessen, 13.09.2007 - 5 Sa 411/07

    Tarifgemeinschaft mehrerer tarifzuständiger Gewerkschaften im Unternehmen -

    Eine "Zwangstarifgemeinschaft" (DKK-Trümmner, a.a.O. Rz. 157 a) lässt sich mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht vereinbaren, da die Tarifvertragsfreiheit auch die Willensfreiheit der Gewerkschaften einschließt, sich in einer Tarifgemeinschaft zusammenzuschließen (ebenso Hess. LAG Beschluss vom 9. Aug. 2007 - 9 TaBV 23/07 - Juris, Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 70/07; Plander, Festschrift zum 25-jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein 2006, S. 969, 977).

    Es bestehen zudem keine durchschlagenden Bedenken dagegen, dass es Tarifverträge mit unterschiedlichen Regelungsinhalten geben kann, deren Geltungswirkung sich aus den Regelungen über Tarifkonkurrenzen ergibt (ebenso ebenso Hess. LAG Beschluss vom 9. Aug. 2007 - 9 TaBV 23/07 - Juris, Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 70/07; DKK-Trümmner, a.a.O. Rz. 157; dazu auch Teusch NZA 2007, 129).

  • LAG Köln, 30.01.2008 - 8 TaBV 78/06

    Tarifvertrag; Geltendmachung Unwirksamkeit; Konsensualprinzip; Antragsbefugnis

    Der Gesetzgeber hat jedoch die Möglichkeit von Strukturtarifverträgen nach § 3 BetrVG nicht dazu geschaffen, dass die weitreichenden und flexiblen tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. die Gesetzesbegründung in: BT-Drucks. 14/5741, S. 33) im Streit der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verpuffen (ebenso: Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.08.2007 - 9 TaBV 23/07 -, Rechtsbeschwerde eingelegt, BAG - 7 ABR 70/07 -).
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